Wer über das Internet verkaufen will, sollte sich gut über die Fallstricke informieren, die ihm drohen, wenn er wichtige Rechtsvorschriften nicht beachtet. Er sollte z.B. wissen, dass das Fernabsatzgesetz ein Rückgaberecht einräumt, das der Verkäufer logistisch absichern muss. Und er muss über seine Geschäftsbedingungen informieren – die AGB gehören an einen gut sichtbaren Platz.
Die Entscheidung für eine Anwendung ist getroffen? Dann wäre langes Zögern ein Fehler. Die gewählten Instrumente sollten zügig und in der geplanten Weise eingesetzt werden. Das muss konsequent geschehen. Doch letztlich gilt: Schnelligkeit geht vor penibler Genauigkeit.
zurück
| - Seite 3 - |
weiter
|
|
|
|